Gesundheitsdialog „Schließen sich Organspendebereitschaft und Patientenverfügung aus?"
„Schließen sich Organspendebereitschaft und Patientenverfügung aus?
Rechtliche Fragen zu Therapiebegrenzungen“
Was passiert, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, medizinische Entscheidungen zu treffen? Mit einer Patientenverfügung können Menschen frühzeitig festlegen, welche medizinischen Maßnahmen sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Auch die Organspende ist Ausdruck einer persönlichen Entscheidung. Wer sich dafür entscheidet, erklärt seine Bereitschaft, nach dem eigenen Tod Organe für schwerkranke Menschen zur Verfügung zu stellen und damit möglicherweise Leben zu retten.
Doch wie verhalten sich diese beiden Willenserklärungen zueinander? Schließen sich Organspendebereitschaft und Patientenverfügung aus? Können sich daraus rechtliche oder ethische Konflikte ergeben – etwa bei der Frage nach Therapiebegrenzungen, dem Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen oder der ärztlichen Behandlung am Lebensende?
Diese und weitere rechtliche Aspekte beleuchtet Dr. med. Uwe Schotte in seinem Vortrag:
Veranstaltungsinformation:
Datum: Donnerstag, 22. Januar 2026
Uhrzeit: 17:30 Uhr
Referent:
Dr. med. Uwe Schotte
Chefarzt der Klinik für Palliativmedizin
Weitere Hinweise
Kostenfreier Vortrag ohne Anmeldung.
Veranstaltungsort:
Eichsfeld Klinikum gGmbH
Cafeteria Haus St. Vincenz
Windische Gasse 112
37308 Heilbad Heiligenstadt